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Rechtliche Hinweise für Pfeffer-/Tierabwehrspray

Darf man Pfeffer Spray gegen Personen einsetzen?
Nein. Es darf nur gegen aggressive Tiere eingesetzt werden, da es nur dann nicht dem deutschen Waffengesetz unterliegt.


Rechtlicher Hinweis: Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §32 Strafgesetzbuch (StGB) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen. Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt Pfefferspray zur „Tierabwehr“ mit sich führen. Pfeffersprays, müssen immer den Hinweis Tierabwehrspray auf der Dose Tragen, sonst gelten sie als verbotene Waffen. Der Umgang ohne den Hinweis, Tierabwehrspray, Anti-Dog, Contra-Dog ect. ist gemäß § 52 WaffG verboten.

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